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Veröffentlicht am 17. Juni 2026
Pressemitteilung

Stellungnahme zu NDR-Berichterstattung

Brake/Esens. Am Dienstag, 16. Juni 2026, berichtete das NDR-Fernsehen in seinem Regionalmagazin „Hallo Niedersachsen“ über das Haus einer Seniorin in Esens, das mutmaßlich durch Abrissarbeiten im April 2025 auf der benachbarten Kläranlage beschädigt worden sei.

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) kann nachvollziehen, dass die Situation für die Anwohnerin belastend ist. Gerade deshalb besteht ein Interesse daran, die Ursache der Schäden zweifelsfrei festzustellen und eine rechtssichere Lösung zu erreichen. Wie wir bereits bei anderen Medienanfragen zu diesem Thema klargemacht haben: Sollten unsere Arbeiten die Ursache für die Schäden sein, wird der OOWV die Schäden regulieren. Das haben wir auch dem NDR mitgeteilt, allerdings fehlt diese wichtige Aussage in dem Beitrag.

Im Vorfeld der Sendung am 16. Juni hatte der NDR Kontakt zum OOWV aufgenommen und um eine Stellungnahme gebeten. Diese wurde am Donnerstag, 11. Juni 2026, an den zuständigen Redakteur übermittelt. Auch eine Nachfrage haben wir am Montag, 15. Juni 2026, umgehend beantwortet.

Beide Stellungnahmen wurden im Bericht, der ebenfalls in Textform auf der Homepage des NDR abrufbar ist, auf wenige Zeilen verkürzt: „Der OOWV besteht außerdem auf einen gerichtlich bestellten Gutachter. Das bereits vorgelegte Gutachten reicht ihm nicht aus. Und ein Interview lehnt der Verband auch ab, mit Verweis auf das laufende Verfahren.“

Unsere Kläranlage in Oldenburg Klärbecken

OOWV: Ursache der Schäden muss unabhängig geklärt werden

Aus unserer Sicht wurden im Bericht des NDR-Fernsehens wesentliche Aspekte des Sachverhalts nicht dargestellt. Daher möchte der OOWV seine Position ergänzend erläutern: Der Vorwurf, der in dem Bericht erhoben wird, besagt, dass der OOWV durch die Abrissarbeiten alle Schäden an dem Haus verursacht habe, die heute sichtbar sind. Das hätten mehrere Gutachter bestätigt, heißt es in dem Beitrag. Bisher haben diese Gutachter lediglich die Schäden an dem Gebäude (und dass einige älteren Datums sein müssen) festgestellt, nicht aber deren Ursache. Der OOWV kann eine Schadensregulierung erst dann vornehmen, wenn durch eine unabhängige Begutachtung festgestellt wurde, ob und in welchem Umfang die Schäden durch die Bauarbeiten verursacht wurden.

Die Hausbesitzerin hat gegen den OOWV den Rechtsweg beschritten. Im Rahmen dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, eine unabhängige Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu veranlassen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Der OOWV selbst kann eine solche gerichtliche Begutachtung nicht eigenständig beantragen, ohne hierfür seinerseits rechtliche Schritte einzuleiten. An einer solchen Eskalation besteht seitens des OOWV kein Interesse. Unser Ziel ist vielmehr eine sachliche und rechtssichere Klärung des Sachverhalts. Ohne eine solche Grundlage ist eine Ausgabe, die am Ende alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler belasten würde, nicht zu rechtfertigen. Aus diesem Grund ist zunächst der Nachweis für die Ursache der Schäden erforderlich.

Abschließend: Es ist richtig, dass der OOWV die Anwohnerin im Oktober 2025 dabei unterstützt hat, ihre defekte Haustür zu ersetzen. Ziel war es, ihr unbürokratisch zu helfen, während der Zusammenhang zwischen Schäden und Bauarbeiten überprüft wird.

Pressemitteilung