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Trinkwasser aus dem Wasserhahn
Service

Wissenswertes zum Trinkwasseranschluss

Wir kümmern uns als Wasserversorger darum, dass Trinkwasser in bester Qualität bei Ihnen aus dem Hahn kommt: Erfahren Sie hier, was es bei Ihrem Trinkwasseranschluss zu beachten gibt.

Wer ist zuständig?

Der Hausanschluss verbindet das öffentliche Leitungsnetz mit der Hausinstallation. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Das bedeutet: Die Zuständigkeit liegt bis zum zweiten Absperrventil beim OOWV. Dazu gehört auch der Wasserzähler. Der Hausanschluss darf ausschließlich vom Wasserversorger oder beauftragten Firma hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt werden.

Nach dem zweiten Absperrventil liegt die Zuständigkeit beim Hauseigentümer bzw. der Hauseigentümerin. Dies umfasst neben der Hausinstallation und den Leitungen im Haus auch eingebaute Trinkwasserschutzfilter.

Warum werden Partikelfilter eingebaut und wie werden diese gewartet?

Trinkwasser aus der Leitung ist von hoher Qualität und wird gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung streng und engmaschig kontrolliert. Aus gesundheitlich-hygienischen Gründen besteht daher keine Notwendigkeit Leitungswasser zusätzlich zu behandeln.

Im Laufe vieler Jahre setzen sich im Leitungsnetz die natürlichen Inhaltsstoffe des Trinkwassers ab. Durch zum Beispiel Druckschwankungen oder eine Änderung der Fließrichtung können sich Partikel ablösen und mit dem Trinkwasser in die Hausinstallation gelangen. Um dies zu verhindern, ist nach der DIN 1988 ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender mechanischer Trinkwasserschutzfilter einzubauen.

Wir empfehlen, den Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zu entsprechen und eine regelmäßige Wartung des Partikelfilters sicherzustellen.

Welche Filtermodelle gibt es?

Sollte noch kein Trinkwasserschutzfilter vorhanden sein, kann solch ein Partikelfilter von einem Fachbetrieb direkt hinter dem Wasserzähler in die Hausinstallation eingebaut werden. Hauseigentümerinnen und -eigentümer können zwischen Wechselfiltern, Rückspülfiltern oder einer Hauswasserstation entscheiden. Je nach Modell unterscheiden sich die Folgekosten, die Wartungsintervalle und der Pflegeaufwand.

  • Wechselfilter: Filtereinsatz muss durch einen Installateur ausgetauscht werden (halbjährlich)

  • Rückspülfilter: Filtersieb kann vom Betreiber selbst rückgespült werden (alle zwei Monate)

  • Hauswasserstation: automatische Rückspülung mit Druckminderer

Die Informationen zum Download

Infoblatt Partikelfilter pdf-Datei · 287 KB
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