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Der OOWV

Das Lieferkettengesetz (LkSG) im OOWV

Zum 1. Januar 2023 trat das Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft, das der Gesetzgeber eingeführt hat, um Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten zu stärken. Der OOWV stellt sich seiner Verantwortung und hat entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Sorgfaltspflichten entlang seiner Lieferketten zu erfüllen.

Grundsatzerklärung

In einer Grundsatzerklärung hat der OOWV die zentralen Aspekte seiner Menschenrechtsstrategie dargelegt. Da sich der Verband derzeit in der Risikoanalyse befindet, werden konkrete Präventionsmaßnahmen nach Abschluss des Prozesses festgelegt. Im Folgenden wird es eine regelmäßige Kontrolle der Erklärung im Zusammenhang mit Auffälligkeiten und weiteren Risikoanalysen geben.

Lieferantenkodex

Der OOWV legt großen Wert darauf, dass seine Lieferanten die im Lieferantenkodex formulierten Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz berücksichtigen. Lieferanten werden ermutigt, diese Standards nach Möglichkeit in ihren eigenen Lieferketten umzusetzen und eventuelle Risiken zu melden. Der Kodex dient als Orientierung und ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit.

Beschwerdemechanismus

Der OOWV hat den Anspruch, seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Sollten Sie Kenntnis von Verstößen der Menschen- oder Umweltrechte beim OOWV oder in seinen vorgelagerten Lieferketten erlangt haben, können Sie diese mithilfe unseres Beschwerdesystems anzeigen.

Die Meldung startet einen Prüfprozess mit dem Ziel, Abhilfemaßnahmen umzusetzen:

1

Eingang Beschwerde/Hinweis

  • Hinweisgebende Person erhält auf Wunsch - anonyme Meldungen sind ebenfalls möglich - eine Empfangsbestätigung

2

Prüfung Beschwerde/Hinweis

  • Prüfung auf Betroffenheit, Plausibilität und Relevanz

  • Bei einer Ablehnung wird dies begründet

3

Klärung Sachverhalt

  • Sachverhalt wird geprüft

  • Optionales Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeteiligung möglich

4

Lösungsfindung

  • Lösungsvorschlag wird mit Hinweisgeber und Betroffenen erarbeitet

5

Umsetzung

  • Die vereinbarten Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und nachverfolgt

6

Überprüfung und Abschluss

  • Umsetzung der Maßnahmen wird überwacht

Menschenrechtsbeauftragter

Die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten im OOWV hat Philipp Hahn übernommen. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen und bei Verstößen entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Er ist via Mail unter menschenrechte@oowv.de erreichbar.