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Der OOWV

Compliance

Für ein faires Miteinander – Compliance ist ein wichtiger Baustein unseres unternehmerischen Handelns.

Seit seiner Gründung im Jahr 1948 steht der OOWV für ein solidarisches Miteinander und gesellschaftliche Verantwortung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts bekennen wir uns zu Demokratie, Grundgesetz und Menschenrechten und nehmen unsere Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge wahr. Wir handeln im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften, internen Vorgaben und allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen. Rechtskonformität, Fairness und Integrität sind wesentliche Bestandteile unserer unternehmerischen Tätigkeit.

Werte und Prinzipien, die uns leiten

Verantwortungsvolles und integres Handeln prägt unsere tägliche Arbeit. Mit unserer Corporate Compliance haben wir verbindliche Grundsätze und Regeln festgelegt, die für alle Mitarbeitenden, die Geschäftsführung und den Vorstand gelten. Sie geben Orientierung für unser tägliches Handeln und schaffen einen verlässlichen Rahmen für den Umgang miteinander und die geschäftliche Zusammenarbeit.

Zugleich wollen wir mit den Grundsätzen eine Unternehmenskultur stärken, die durch Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortung geprägt ist. Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass wir auch in Zukunft als vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner wahrgenommen und akzeptiert werden.

Unsere verbindliche Corporate Compliance umfasst:

  • Leitbild des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes

  • Verhaltenskodex des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes

  • Richtlinie zur Verhinderung von Korruption und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität

  • Richtlinie zur Annahme von Geschenken, Einladungen sowie sonstige Zuwendungen

  • Richtlinie Spenden

  • Richtlinie Sponsoring

Zusätzlich haben wir Maßnahmen etabliert, um Sorgfaltspflichten entlang unserer Lieferketten wahrzunehmen und die Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen.

Compliance im Alltag verankern

Compliance ist für uns mehr als die Einhaltung von Regeln. Wir schaffen Strukturen und Maßnahmen, die integres und verantwortungsvolles Handeln im Arbeitsalltag unterstützen und mögliche Risiken frühzeitig erkennbar machen. Unsere Mitarbeitenden absolvieren regelmäßig verpflichtende Schulungen, um ein Bewusstsein für Compliance-Fragen zu schaffen und potenzielle Risiken zu erkennen. Darüber hinaus fördern wir eine Unternehmenskultur, in der Fragen, Unsicherheiten und mögliche Unregelmäßigkeiten angesprochen werden können.

Ein weiteres Schlüsselelement sind Strukturen für den Umgang mit Missachtungen und Unregelmäßigkeiten. Im Rahmen der Einrichtung unseres Compliance-Systems wurde ein externer Ombudsmann berufen. An ihn können sich Mitarbeitende, Geschäftspartner oder Dritte wenden, wenn sie einen vertraulichen Hinweis auf Verdachtsfälle von Korruption, Betrug, Untreue oder andere schwere Unregelmäßigkeiten geben wollen.

Ombudsmann OOWV

Ombudsmann / Vertrauensanwalt

Dr. Rainer Buchert

Telefon: 069 71033330 oder 06105 921355
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de oder dr-buchert@dr-buchert.de
Adresse: Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main

In Vertretung: Frau Dr. Caroline Jacob (069 71033537; kanzlei@dr-buchert.de oder dr-jacob@dr-buchert.de)

Der Ombudsmann wird jeden Hinweis vertraulich entgegennehmen. Herr Dr. Buchert unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und hat ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Die Identität eines Hinweisgebers wird er ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht preisgeben. Seine Inanspruchnahme ist für Hinweisgeber kostenlos. Weitere Informationen für Hinweisgeber finden sich auf seiner Homepage. Ein anonymisiertes Kontaktformular für Hinweisgeber finden Sie hier.