Indirekteinleiter
Für Gewerbebetriebe und Unternehmen stellt der OOWV viele zusätzliche Leistungen und Services zur Verfügung, denn das Beseitigen betrieblicher Abwässer unterliegt besonderen Auflagen.
Was sind Indirekteinleiter?
Indirekteinleiter sind Gewerbe- und Industriebetriebe, die betriebliche Abwässer in das öffentliche Abwassernetz einleiten. Die Einleitung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Überwachung von Abwässern, die aus Industrie- und Gewerbebetrieben in das Abwassernetz gelangen, ist eine stetige Aufgabe. Ziel ist es, unsere Umwelt und Gewässer vor dem Eintrag von potenziell gefährlichen Stoffen zu schützen. Dafür erfassen und kontrollieren wir regelmäßig Indirekteinleitungen in unser Netz. Die Überwachung von Indirekteinleitern ermöglicht neben der Bewertung des Abwassers zudem die Berechnung von individuellen Abwassergebühren, die Erhebung von Zuschlägen für Starkverschmutzer und die Beratung zur Reduzierung der Abwasserbelastung durch zum Beispiel Vorbehandlungsanlagen.
Die Bedingungen zum Einleiten von Abwasser für Indirekteinleiter finden Sie in den Schmutzwasserbeseitigungssatzungen der jeweiligen Kommunen unter §6 Besondere Einleitungsbedingungen.
Sie haben Fragen zur Indirekteinleitung?
Wir informieren Sie gerne über mögliche Vorbehandlungsanlagen, die Minimierung der Vorbehandlungskosten, die Antragstellung und alle Formalitäten zur Einleitungserlaubnis.