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Der OOWV

Sponsoring

Uns ist es ein Anliegen, Gruppen und Organisationen in unserem Verbandsgebiet als Sponsor zu unterstützen, die für das Themenfeld Wasser einsetzen.

,Der OOWV fördert in begrenztem Rahmen konkrete Maßnahmen im Bereich der Bildung, Wissenschaft sowie des Gewässer- und Umweltschutzes in unserer Region. Auch Projekte die auf den Stellenwert der Daseinsvorsorge, einen verantwortungsvollen Ressourcenumgang, den zukunftsgerichteten Umgang mit den steigenden Anforderungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Themenfeld Wasser im Allgemeinen einzahlen, werden in Einzelfällen unterstützt. Entscheidend ist hierbei ein Bezug zum Themenfeld Wasser und den satzungsgemäßen Aufgaben des OOWV. Ein besonderes Anliegen ist uns zudem die Förderung der Jugend.

Für die genannten Zwecke stehen in einem begrenzten Rahmen finanzielle Mittel in einmaligen Angelegenheiten zur Unterstützung von Gruppen, Vereinen und Institutionen zur Verfügung. Wir legen Wert darauf, dass Sponsorings transparent und nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden – hierzu haben wir eine verpflichtende interne Richtlinie erlassen.

Ihre Anfrage richten Sie bitte in Schriftform an: kommunikation@oowv.de.

Sponsoring-Antrag pdf-Datei · 44 KB
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Übersicht Sponsoring

Klimaschnack Landkreis Ammerland 1000€
EWE-Nordseelauf, Ausschank von Trinkwasser 10.000€
GrowMorrow – Das Zukunftsfestival 10.000€
Klimaschnack Landkreis Ammerland 1000€
Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V 500€
Küsten Pinkies 5000€

Grundlegende Regelungen im Überblick

  • Sponsorings dürfen den Betrag von maximal 7500 Euro je Projekt, Maßnahme bzw. Aktion nicht übersteigen, in Einzelfällen sind mit besonderer Begründung bis zu 10.000 Euro möglich. Abweichungen müssen durch den Vorstand beschlossen werden.

  • Es handelt sich um eine zielbezogene freiwillige Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Sponsoringnehmer, die immer auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung basiert.

  • Gefördert werden Akteure, Gruppen und/oder Organisationen im Verbandsgebiet. Die Zusammenarbeit verläuft grundsätzlich in Bezug zu einem bestimmten Projekt, einer konkreten Maßnahme bzw. Aktion. Eine pauschale Unterstützung ist nicht möglich.

  • Sponsorings beruhen immer auf einer schriftlich abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung, in der die zeitlich begrenzte Laufzeit sowie Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen geregelt sind. Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenem Verhältnis zueinander stehen.

  • Der Empfänger der Leistung hat dabei die Erfüllung des Sponsoringvertrags nachzuweisen. Die Mittelverwendung muss auf Nachfrage des OOWV durch Belege nachvollziehbar und transparent dargelegt werden.

  • Die Vereinbarung eines Sponsorings erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages.

  • Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Sponsorings werden formal geprüft und erfolgen nur in einem festgelegten Budget.