Abwasser
Der Einbau eines Absetzzählers rechnet sich für Privatkunden nur, wenn große Wassermengen außerhalb des Hauses verbraucht werden, z. B. für das Befüllen von Teichen oder für die Viehhaltung. Mit dem Absetzzähler, umgangssprachlich auch Gartenzähler, wird die Wassermenge ermittelt, die nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und für die keine Abwassergebühren berechnet werden. Das verbrauchte Trinkwasser wird berechnet.
Ob sich der Einbau für Sie lohnt, sehen Sie in unserem Rentabilitätsrechner.
Anders als im Trinkwasserbereich, in dem das Solidarprinzip gilt, wird im Abwasserbereich jede Kommune für sich betrachtet. Das gibt das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz so vor.
Der OOWV als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht, das bedeutet, dass wir die Ausgaben für den laufenden Betrieb sowie Investitionen in die Infrastruktur kalkulieren und entsprechend die Abwassergebühren gestalten. Die Anlagen in den einzelnen Kommunen haben einen individuellen Investitionsbedarf je nach Zustand. Alle Kosten werden durch die eingeleitete Abwassermenge geteilt, was je nach Einwohnerzahl und angeschlossenen Industriebetrieben einen weiteren Einfluss auf die Gebührenhöhe hat.
Sind Sie am Kanalnetz angeschlossen, werden die Abwassergebühren beim OOWV nach der Menge des verbrauchten Trinkwassers berechnet. Die Gebühr setzt sich aus der monatlichen Grundgebühr und der Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter Wasser zusammen.
Wenn wir in Ihrer Kommune auch für die Beseitigung des Niederschlagswassers zuständig sind, kommt noch eine Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche hinzu. Die gültigen Gebühren finden Sie auf den Seiten zum Abwasser.
Zunächst ist zu klären, wer zuständig ist. Wenn eine Verstopfung im bzw. vor dem Übergabeschacht hin zur Grundstücksgrenze aufgetreten ist, benachrichtigen Sie bitte die für Sie zuständige Betriebsstelle. Nur Mitarbeitende des OOWV dürfen die Arbeiten an diesen Abschnitten der Kanalisation vornehmen. Gibt es auf Ihrem Grundstück keinen Übergabeschacht, ist der OOWV bis zur Grundstücksgrenze zuständig.
Tritt eine Verstopfung zwischen Übergabeschacht und Haus auf müssen Sie die Reinigung selbst in Auftrag geben und auch die Kosten dafür tragen
Das Regenwasser kann entweder auf dem Grundstück versickern oder in einen Kanal eingeleitet werden. In einigen Kommunen wird in einen Mischwasserkanal geleitet, hier werden das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser gemeinsam in die Kläranlage geführt und dort gereinigt. Besteht eine getrennte Kanalisation wird das Niederschlagswasser in Regenrückhaltebecken oder direkt in extra dafür gebauten Kanäle eingeleitet und ohne Reinigung direkt in den sogenannten Vorfluter (Graben, Bach oder Fluss) geleitet. Für die Unterhaltung des Kanalnetzes fallen Gebühren an, die sich an der bebauten und befestigten Fläche Ihres Grundstückes bemessen.
Bei einem Starkregen muss das Kanalnetz große Wassermengen bewältigen, die dabei zu einem Rückstau führen können. Straßen können überflutet werden. Für einen erfolgreichen Umgang mit Starkregen ist das Zusammenspiel aller Akteure erforderlich – von der Stadt- und Gemeindeplanung über die Wasserwirtschaft bis hin zum privaten Grundstücksbesitzer. Als Hauseigentümer sind Sie dafür verantwortlich und sogar dazu verpflichtet, Ihr Gebäude mit einer Rückstausicherung auszustatten.
Rückstauklappen funktionieren ähnlich wie ein Ventil – sie lassen das Abwasser nur in eine Richtung durch und verhindern so bei Rückstau im Kanalsystem den Rückfluss. Als Hauseigentümer sind Sie sogar dazu verpflichtet, Ihr Gebäude mit einer Rückstausicherung auszustatten. Für alle Räume unterhalb der Rückstauebene, das ist in der Regel ungefähr die Höhe der Straßenoberkante, ist eine Rückstausicherung Pflicht.
Mehr dazu auch in unserem Flyer „Schutz gegen Starkregen - So bleibt der Keller trocken“
Bitte beachten Sie, dass der OOWV nicht in allen Kommunen in seinem Verbandsgebiet für die Abwasserbeseitigung zuständig ist. Darüber hinaus sind wir nicht in allen Kommunen auch für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig, in denen wir die Aufgabe der Abwasserbeseitigung übernommen haben.
Schauen Sie gern auf unserer Regionenseite, ob wir für Sie die Beseitigung übernehmen.
Sind Sie Eigentümer des Grundstücks? Dann füllen Sie bitte den Entwässerungsantrag aus.
Nur in den Kommunen, wo der OOWV für die Abwasserbeseitigung verantwortlich ist, können Sie einen Absetzzähler über den OOWV beantragen. In Kommunen, wo wir ausschließlich für die Trinkwasserversorgung zuständig sind, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Abwasserbeseitiger.
Lassen Sie sich von unserem Kundenservice unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1801201 beraten. Hier können Sie folgende Fragen klären: Lohnt sich der Einbau für Sie finanziell? Welche technischen Voraussetzungen sind einzuhalten? Nach der Beratung erhalten Sie ein entsprechendes Formular.
Wichtiger Hinweis zu Poolwasser: Poolwasser gilt als Abwasser und muss ordnungsgemäß über den Abwasserkanal beseitigt werden. In solchen Fällen gewähren wir keinen Nachlass bei den Abwasserkosten, und der Gartenzähler ist nicht notwendig.
Hier geht es zu unserer Service-Seite Absetzzähler und dem Rentabilitätsrechner.
Unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Planauskunft beantworten Rückfrage zum Leitungsnetz und geben Informationen zur Lage der Versorgungs- und Beseitigungseinrichtungen/-leitungen.
Bitte beachten Sie, Planauskünfte erhalten Sie nur auf schriftlicher Anfrage per E-Mail an planauskunft@oowv.de oder postalisch an OOWV, Planauskunft, Georgstr. 4, 26919 Brake. Planauskünfte für die Stadt Oldenburg erhalten Sie auf schriftlicher Anfrage per E-Mail an planauskunftol@oowv.de. Telefonisch können wir Ihre Anfrage zur Planauskunft nicht annehmen.
Der Reinigungsprozess besteht aktuell aus mehreren Stufen: mechanische, biologische und chemische Behandlung.
Anschließend wird das gereinigte Abwasser in sogenannte Vorfluter geleitet und so dem Wasserkreislauf wieder zugeführt.
Ausführlich informieren Sie auf unserer Abwasserseite im Servicebereich.
Trinkwasser
Ja, unser Trinkwasser entspricht allen erforderlichen Qualitätsstandards und kann bedenkenlos direkt aus der Leitung getrunken werden. Es wird regelmäßig kontrolliert und erfüllt die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Es gibt viele Möglichkeiten im Alltag im Haushalt und Garten Wasser zu sparen. Hier ein paar wertvolle Tipps:
- Duschen statt Baden
- Freibad statt Pool
- wassersparende Armaturen einbauen
- defekte Armaturen schnellstmöglich reparieren
- Wasch- und Geschirrspülmaschinen nur voll anschalten
- Regenwasser für die Gartenbewässerung nutzen
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1801201. Außerhalb der Geschäftszeiten informieren Sie uns unter der Rufnummer 04401 6006.
Der Trinkwasserpreis setzt sich aus den Kosten für das verbrauchte Trinkwasser pro Kubikmeter (m³) und dem Grundpreis zusammen. Im Grundpreis sind alle festen Kosten wie Wasserzähler, Instandhaltungen am Hausanschluss und am Versorgungsnetz enthalten. In unserem Versorgungsgebiet kostet ein Kubikmeter Trinkwasser überall gleich. Durch diesen Solidaritätspreis werden Unterschiede zwischen Stadt und Land ausgeglichen und allen Menschen ein Zugang zu Trinkwasser zu einem vertretbaren Preis ermöglicht.
Es kann zu Trübungen, braunem Wasser oder kleinen Partikeln im Trinkwasser kommen. Diese stehen im Zusammenhang mit veränderten Druckverhältnissen im Netz. Durch Druckstöße oder eine Änderung der Fließgeschwindigkeit des Wassers können sich kleinste Partikel von Eisen und Mangan lösen, die sich im Laufe der Zeit in den Leitungen festgesetzt haben. Im Falle einer Trübung informieren Sie bitte unsere Mitarbeitenden der für Sie zuständigen Betriebsstelle. Außerhalb der Dienstzeiten informieren Sie unseren Notdienst unter der Telefonnummer 04401 6006. Wir empfehlen von der Verwendung abzusehen, bis das Wasser wieder klar aus der Leitung kommt. Bei anhaltender Trübung wird die Leitung gespült, sodass die Störung anschließend behoben ist.
Unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Planauskunft beantworten Rückfragen zum Leitungsnetz und geben Informationen zur Lage der Versorgungs- und Beseitigungseinrichtungen/-leitungen.
Bitte beachten Sie, Planauskünfte erhalten Sie nur auf schriftliche Anfrage per E-Mail an planauskunft@oowv.de oder postalisch an OOWV, Planauskunft, Georgstr. 4, 26919 Brake. Planauskünfte für die Stadt Oldenburg erhalten Sie auf schriftliche Anfrage per E-Mail an planauskunftol@oowv.de. Telefonisch können wir Ihre Anfrage zur Planauskunft nicht annehmen.
Der mittlere Trinkwasserbedarf pro Tag und Person beträgt 125 Liter. Das ergibt im Jahr eine Menge von rund 46 m³/Jahr.
Die Wasserqualität unseres Trinkwassers entspricht den höchsten Standards und ist für die Zubereitung von Säuglingsnahrung bestens geeignet. Es unterliegt strengen Kontrollen gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung, um sicherzustellen, dass es den höchsten hygienischen Anforderungen entspricht. Sie können unser Trinkwasser bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwenden.
Um die genaue Wasserqualität oder Härte Ihres Trinkwassers zu erfahren, besuchen Sie unsere Seiten zum Thema Trinkwasseranalysen. Dort finden Sie detaillierte Informationen und Analysenergebnisse, die Ihnen Aufschluss über die genaue Zusammensetzung und Härte des Trinkwassers in Ihrer Region geben.
Standrohre werden dort eingesetzt, wo eine öffentliche Wasserzufuhr nur über Hydranten gewährleistet werden kann – auf Baustellen, Märkten oder Veranstaltungen.
Um ein Standrohr zu mieten, müssen Sie es hier mindestens 10 Tage im Voraus reservieren und eine Kaution von 1000 Euro per Lastschrift hinterlegen. Termingerecht können Sie das Standrohr dann in einer unserer Betriebsstellen abholen und nach Benutzung dort auch wieder zurückgeben. Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. Forderungen von Standrohrmängeln werden mit der Kaution verrechnet und der Restbetrag rücküberwiesen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die kostenfreie Rufnummer 0800 1801201.
Alle Infos und Downloads finden Sie auch auf unserer Seite zur Standrohrvermietung.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Anschluss stillgelegt worden ist. Bitte fragen Sie in der für Sie zuständigen Betriebsstelle nach oder kontaktieren Sie den Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 180120.
Ihre Betriebsstelle finden Sie auf der Regionenseite.