Wasserzähler
Für den Wasserzähler ist der OOWV verantwortlich. Die Zählerart und die Dimensionierung der Zählergröße legen wir fest. Wie Sie Ihren Wasserzähler richtig ablesen und die Angaben auf Ihrem Wasserzähler verstehen, erfahren Sie hier.
Wasserzähler müssen laut Mess- und Eichgesetz zugelassen und gültig geeicht sein. Aufgrund dessen wechseln wir unsere Wasserzähler regelmäßig vor Ablauf der Eichgültigkeit aus. Dies ist für unsere Kunden kostenlos.
Mit dem Wasserzählerwechsel beauftragen wir Installationsunternehmen. Die betroffenen Anwohner werden bei geplanten Zählerwechslungen kurz vorher informiert. Dies erfolgt in der Regel direkt an der Haustür oder aber einige Tage im Voraus per Post. Die durch den OOWV beauftragten Monteure können sich in jedem Fall ausweisen. Wir bitten Sie, den Mitarbeitern unserer Vertragsfirmen den Zutritt zum Zähler zu gestatten. Bitte halten Sie den Zugang zum Wasserzähler stets frei, so können die Arbeiten zügig ausgeführt werden.
Sie möchten wissen, welches Unternehmen mit dem anstehenden Wasserzählerwechsel beauftragt ist? Dann geben Sie bitte Ihre Anschlussnummer - diese finden Sie auf Ihrer OOWV-Rechnung - in das folgende Feld ein.