Wasserzähler

Für den Wasserzähler ist der OOWV verantwortlich. Die Zählerart und die Dimensionierung der Zählergröße legen wir fest. Wie Sie Ihren Wasserzähler richtig ablesen und die Angaben auf Ihrem Wasserzähler verstehen, erfahren Sie hier.

Wasserzähler müssen laut Mess- und Eichgesetz zugelassen und gültig geeicht sein. Aufgrund dessen wechseln wir unsere Wasserzähler regelmäßig vor Ablauf der Eichgültigkeit aus. Dies ist für unsere Kunden kostenlos.

Mit dem Wasserzählerwechsel beauftragen wir Installationsunternehmen. Die betroffenen Anwohner werden bei geplanten Zählerwechslungen kurz vorher informiert. Dies erfolgt in der Regel direkt an der Haustür oder aber einige Tage im Voraus per Post. Die durch den OOWV beauftragten Monteure können sich in jedem Fall ausweisen. Wir bitten Sie, den Mitarbeitern unserer Vertragsfirmen den Zutritt zum Zähler zu gestatten. Bitte halten Sie den Zugang zum Wasserzähler stets frei, so können die Arbeiten zügig ausgeführt werden.

Sie möchten wissen, welches Unternehmen mit dem anstehenden Wasserzählerwechsel beauftragt ist? Dann geben Sie bitte Ihre Anschlussnummer - diese finden Sie auf Ihrer OOWV-Rechnung - in das folgende Feld ein.

Diese Abfrage ist immer nur zwischen April und Dezember möglich!

Wasserkreislauf



Der ewige Kreislauf des Wassers ist eine der Grundbedingungen für Leben auf unserer Erde.

Infoeinrichtungen

Schon seit Mitte der 80er Jahre setzt der OOWV auf eine intensive Öffentlichkeitsarbeit.

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An- / Ummeldung

Sie möchten Ihr Haus an das Trink- bzw. Abwassernetz des OOWV anschliessen lassen?

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Standrohrvermietung

Ein Standrohr wird häufig für Veranstaltungen oder Baustellen, bei denen viel Wasser benötigt wird, angemietet.

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