Im Einklang mit der Natur
Im norddeutschen Raum besteht der Untergrund überwiegend aus Sanden und Kiesen. Aus diesen Schichten, den Grundwasserleitern, fördert der OOWV das Grundwasser.
Voraussetzung für die Grundwassernutzung ist die wasserrechtliche Genehmigung durch die zuständigen Wasserbehörden der Landkreise. Grundlage für das Genehmigungsverfahren ist ein Wasserrechtsantrag, in dem die Ergebnisse der Grundwassererkundung sowie die Auswirkungen der Grundwasserentnahme dargestellt sind. Nach Abwägung aller Belange werden die Genehmigungen mit hohen Auflagen vergeben. Der OOWV betreibt 254 Förderbrunnen in 15 Wassereinzugsgebieten mit einer genehmigten Grundwasserentnahmemenge von rund 97 Mio. m3 pro Jahr.