Gartenzähler
Mit dem Gartenzähler, auch Absetzzähler genannt, wird die Wassermenge ermittelt, für die kein Abwasserentgelt berechnet wird. Der Einbau eines Absetzzählers rechnet sich für Privatkunden nur, wenn große Wassermengen außerhalb des Hauses verbraucht werden, z.B. für die Bewässerung eines großen Gartens, für das Befüllen von Teichen und für die Viehhaltung.
Der Einbau muss nach Beantragung durch einen vom OOWV zugelassenen Installateur erfolgen und unterliegt zusätzlichen Bedingungen. Lesen sie hierzu bitte unser
Infoblatt "Wann lohnt sich ein Gartenzähler".
Ob sich ein Gartenzähler für Sie lohnt, können Sie mit dem Rentabilitätsrechner feststellen (siehe unten). Der Rechner ist nur für die Kommunen ausgelegt, in denen wir für die Abwasserentsorgung zuständig sind.
Hinweis: Poolwasser ist als Abwasser anzusehen und es muss ordnungsgemäß über den Abwasserkanal entsorgt werden. In diesen Fällen können wir bei den Abwasserkosten keinen Nachlass gewähren und der Einbau eines Absetzzählers ist für diesen Zweck daher nicht notwendig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1801201 oder schreiben uns ein E-Mail an kundenservice@. oowv.de