Indirekteinleiter
Indirekteinleiter sind in der Hauptsache Gewerbe- und Industriebetriebe, die betriebliche Abwässer in das Abwassernetz einleiten. Dies darf nicht ohne Erlaubnis geschehen.
Die Überwachung von Indirekteinleitern ermöglicht die:
- Bewertung der Abwässer
- Berechnung der individuellen Abwassergebühren
- Erhebung von Zuschlägen für Starkverschmutzer
- Beratung zur Reduzierung der Abwasserbelastung (Vorbehandlungsanlagen)
Die Bedingungen zum Einleiten von Abwasser für Indirekteinleiter finden Sie in den Schmutzwasserbeseitigungssatzungen der jeweiligen Kommunen unter §6 Besondere Einleitungsbedingungen.
Sie haben Fragen zur Indirekteinleitung?
Wir informieren Sie gerne über mögliche Vorbehandlungsanlagen, die Minimierung der Vorbehandlungskosten, die Antragstellung und alle Formalitäten zur Einleitungserlaubnis.
Indirekteinleiterüberwachung in Oldenburg
Tel.: 0441 40837-611
Fax.: 0441 40837-623
E-Mail: wimberger@ oowv.de