Indirekteinleiter
Indirekteinleiter sind in der Hauptsache Gewerbe- und Industriebetriebe, die betriebliche Abwässer in das Abwassernetz einleiten. Dies darf nicht ohne Erlaubnis geschehen.
Die Überwachung von Indirekteinleitern ermöglicht die:
- Bewertung der Abwässer
- Berechnung der individuellen Abwassergebühren
- Erhebung von Zuschlägen für Starkverschmutzer
- Beratung zur Reduzierung der Abwasserbelastung (Vorbehandlungsanlagen)
Die Bedingungen zum Einleiten von Abwasser für Indirekteinleiter finden Sie in unseren Einleitungsbedingungen § 6 Abs. 1-6 AEB.
Sie haben Fragen zur Indirekteinleitung?
Wir informieren Sie gerne über mögliche Vorbehandlungsanlagen, die Minimierung der Vorbehandlungskosten, die Antragstellung und alle Formalitäten zur Einleitungserlaubnis.
Indirekteinleiterüberwachung in Oldenburg
Tel.: 0441 40837-611
Fax.: 0441 40837-623
E-Mail: wimberger@ oowv.de