Das Lieferkettengesetz (LkSG) im OOWV

Verantwortung entlang der Lieferketten

Zum 1. Januar 2023 trat das Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft, das der Gesetzgeber eingeführt hat, um Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten zu stärken. Der OOWV stellt sich seiner Verantwortung und hat entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Sorgfaltspflichten entlang seiner Lieferketten zu erfüllen.

Grundsatzerklärung

In einer Grundsatzerklärung hat der OOWV die zentralen Aspekte seiner Menschenrechtsstrategie dargelegt. Da sich der Verband derzeit in der Risikoanalyse befindet, werden konkrete Präventionsmaßnahmen nach Abschluss des Prozesses festgelegt. Im Folgenden wird es eine regelmäßige Kontrolle der Erklärung im Zusammenhang mit Auffälligkeiten und weiteren Risikoanalysen geben.

Beschwerdemechanismus

Der OOWV hat den Anspruch, seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Sollten Sie Kenntnis von Verstößen der Menschen- oder Umweltrechte beim OOWV oder in seinen vorgelagerten Lieferketten erlangt haben, können Sie diese per Mail an menschenrechte@remove-this.oowv.de anzeigen.

Die Meldung startet einen Prüfprozess mit dem Ziel, Abhilfemaßnahmen umzusetzen.


Menschenrechtsbeauftragter

Die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten im OOWV hat Philipp Hahn übernommen. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen und bei Verstößen entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten.