Regelung von Bearbeitungskosten

In Kraft bis 31. Dezember 2022

 

Anlage zu den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für die Abwasserbeseitigung zur Regelung der Bearbeitungskosten

Der OOWV erhebt auf der Basis seiner AEB's folgende Entgelte:

1.1 Entgelt für die Überwachung von Arbeiten, Abnahme und Überprüfung von Entwässerungsanlagen und sonstige Tätigkeiten (z. B. Prüfung) der bebauten und befestigten Flächen, die Regenwasser ableiten),
je angefangene halbe Stunde einschließlich Anfahrtsweg                                                       28,00  EUR.

1.2 Entgelt für die Erteilung einer Anschlusserlaubnis (zusätzlich zu den Anschlusskosten)       127,25 EUR.

1.3 Entgelt für die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser  außergewöhnlicher Art sowie für die Zulassung höherer Einleitungswerte                                                                               127,25 EUR.

1.4 Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben, die durch nicht erlaubtes Einleiten von Abwasser oder Überschreitung von Grenzwerten erforderlich werden                                                              56,00 EUR                                                                                                                            zuzüglich Labor-Untersuchungskosten.

2 Absetzzählerzuschlag
Entgelt für die Bearbeitungskosten bei der Berücksichtigung von Absetzzählern des Kunden im Rahmen einer vom Kunden veranlassten Abwasserabsetzung                                                            monatlich 1,20 EUR.

3 Zahlungsverzug des Kunden
Die Mahnkosten je Vorgang betragen                                                                                      2,56 EUR.

4 Diese Anlage tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der OOWV ist jederzeit berechtigt, Änderungen vorzunehmen.

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