Regelung von Bearbeitungskosten
In Kraft bis 31. Dezember 2022
Anlage zu den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für die Abwasserbeseitigung zur Regelung der Bearbeitungskosten
Der OOWV erhebt auf der Basis seiner AEB's folgende Entgelte:
1.1 Entgelt für die Überwachung von Arbeiten, Abnahme und Überprüfung von Entwässerungsanlagen und sonstige Tätigkeiten (z. B. Prüfung) der bebauten und befestigten Flächen, die Regenwasser ableiten),
je angefangene halbe Stunde einschließlich Anfahrtsweg 28,00 EUR.
1.2 Entgelt für die Erteilung einer Anschlusserlaubnis (zusätzlich zu den Anschlusskosten) 127,25 EUR.
1.3 Entgelt für die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser außergewöhnlicher Art sowie für die Zulassung höherer Einleitungswerte 127,25 EUR.
1.4 Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben, die durch nicht erlaubtes Einleiten von Abwasser oder Überschreitung von Grenzwerten erforderlich werden 56,00 EUR zuzüglich Labor-Untersuchungskosten.
2 Absetzzählerzuschlag
Entgelt für die Bearbeitungskosten bei der Berücksichtigung von Absetzzählern des Kunden im Rahmen einer vom Kunden veranlassten Abwasserabsetzung monatlich 1,20 EUR.
3 Zahlungsverzug des Kunden
Die Mahnkosten je Vorgang betragen 2,56 EUR.
4 Diese Anlage tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der OOWV ist jederzeit berechtigt, Änderungen vorzunehmen.