Anpassung des Trinkwasserentgelts
Damit Sie sich auch in Zukunft auf eine sichere Trinkwasserversorgung verlassen können, müssen wir leider die Preise erhöhen: Der Trinkwasserpreis steigt zum 1. Januar 2023 auf 1,18 Euro/m³ inkl. Mehrwertsteuer. Die Grundgebühr steigt zeitgleich auf 6,08 Euro monatlich inkl. Mehrwertsteuer. Die bisherige Zählermiete wurde abgeschafft.
Weitere Änderungen gibt es unter anderem bei den Baukostenzuschüssen und den Hausanschlusskosten. Die oben genannten Preise gelten für Anschlüsse mit einer Nennweite unter 50 mm. Alle Regelungen finden Sie im Detail in den Preisregelungen.
Was sind die Gründe für die Erhöhung?
Damit wir ein zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung bleiben und auch künftigen Generationen eine sichere Versorgung bieten können, ist eine gute Infrastruktur unabdingbar. Wir investieren bereits heute massiv in unsere Anlagen und Netze. Aktuelle Schwerpunkte sind der Neubau des Wasserwerks Marienhafe, der Bau der Transportleitung zwischen Diekmannshausen und Sandelermöns sowie die flächendeckende Erneuerung von Trinkwasserleitungen.
Des Weiteren stehen wir vor enormen Herausforderungen wie den Auswirkungen des Klimawandels und einem steigenden Wasserbedarf. Schon heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Klimaanpassung, führen Forschungsprojekte durch und suchen nach alternativen Lösungswegen.
Der Krieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie haben Auswirkungen auf uns alle. Auch den OOWV treffen die allgemeinen Preissteigerungen, Lieferengpässe und die aktuelle Lage am Energiemarkt hart.
Trinkwasserentgelt ab 1. Januar 2023
Die Kosten für Ihr Trinkwasser setzen sich zusammen aus dem Trinkwasserpreis und der Grundgebühr zusammen. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Zählermiete.
Preise (brutto) für z.B. ein Einfamilienhaus: | ||
---|---|---|
Trinkwasserpreis | 1,18 € / m3 | |
Grundgebühr | 6,08 € / Monat |
Die Grundlagen dafür sind die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB Wasser V) mit Preisregelungen und die Wasserlieferungsbedingungen des OOWV (enthalten in den AVB Wasser V, ab Seite 6).
Trinkwasserentgelt bis 31. Dezember 2022
Die Kosten für Ihr Trinkwasser setzen sich zusammen aus dem Wasserpreis, der Grundgebühr und der Zählermiete.
Preise (brutto) für z.B. ein Einfamilienhaus: | ||
---|---|---|
Trinkwasserpreis | 0,98 € / m3 | |
Grundgebühr | 3,28 € / Monat | |
Zählermiete | 0,71 € / Monat |
Die Grundlagen dafür sind die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB Wasser V) mit Preisregelungen und die Wasserlieferungsbedingungen des OOWV (enthalten in den AVB Wasser V, ab Seite 6).