Die Abwassergebühren

Die Kosten für die Abwasserbeseitigung setzen sich aus einer Mengengebühr und einer Grundgebühr zusammen. Die Mengengebühr wird auf Grundlage Ihres Trinkwasserverbrauchs berechnet und ist zudem abhängig von Ihrem Wohnort, genauer gesagt Ihrer Kommune. Die genauen Regelungen zur Abwasserbeseitigung und den zu erhebenden Abwassergebühren sind in Satzungen festgelegt. Die Satzungen der Abwasserkommunen sind auf dieser Website abrufbar und wurden gemäß den in der Kommune geltenden Regelungen veröffentlicht. Zum 1. Januar 2024 treten in Teilen neue Satzungen in Kraft, die hier abrufbar sind.

Bis zum 31. Dezember 2022 waren die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) in Kraft.

Anpassung der Abwassergebühren

Als kommunales Unternehmen agiert und investiert der OOWV im Interesse der Allgemeinheit. Der Verband arbeitet kostendeckend und ist verpflichtet, Preise und Gebühren je nach Entwicklung anzupassen. Die Abwassergebühren werden daher zum 1. Januar 2024 angepasst. Die ab dem 1. Januar 2024 in Ihrer Kommune geltende Mengengebühr können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.

Was sind die Gründe?

In einem Teil seiner Abwasserkommunen musste der OOWV die Abwassergebühren erhöhen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Auch der OOWV bleibt von den Preissteigerungen nicht verschont. Wir müssen uns ebenfalls den Auswirkungen der Inflation, hohen Energiekosten und der Zinsentwicklung stellen. Damit Sie sich auch in Zukunft auf eine sichere Abwasserentsorgung verlassen können, investieren wir zudem stetig in unsere Infrastruktur. Zum einen geht es um die Instandhaltung des Kanalnetzes und der Anlagen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist kostenintensiv und von weiterhin hohen Baukosten geprägt. Des Weiteren wirken sich die Zunahme von gesetzlichen Regelungen und Anforderungen sowie die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst auf die Preise aus.

Abwassergebühren ab 1. Januar 2024

Diese Abwassergebühren gelten ab dem 1. Januar 2024 in den Kommunen. Es handelt sich um die Mengengebühren für die Schmutzwasserentsorgung (SW) sowie die Niederschlagswasserbeseitigung (NW). Bitte beachten Sie, dass der OOWV nicht in allen Kommunen für die Niederschlagswasserentsorgung zuständig ist. Alle Regelungen finden Sie im Detail in den Satzungen Ihrer Kommune. Zum 1. Januar 2024 treten in Teilen neue Satzungen in Kraft, die ebenfalls hier abrufbar sind.

Kommune Sparte Gebühr bis 31.12.2023 Gebühr ab 01.01.2024 Differenz
Bakum SW 2,60 €/m³ 3,39 €/m³ +0,79 €/m³
Bakum NW 0,55 €/m² 0,45 €/m² -0,10 €/m²
Baltrum SW 4,51 €/m³ 4,51 €/m³ ±0,00 €/m³
Barnstorf SW   4,22 €/m³  
Barßel SW 2,73 €/m³ 3,17 €/m³ +0,44 €/m³
Bassum SW 4,32 €/m³ 4,47 €/m³ +0,15 €/m³
Berne SW 4,85 €/m³ 4,90 €/m³ +0,05 €/m³
Bösel SW 3,17 €/m³ 3,54 €/m³ +0,37 €/m³
Brake SW 3,72 €/m³ 4,75 €/m³ +1,03 €/m³
Butjadingen SW 4,61 €/m³ 4,87 €/m³ +0,26 €/m³
Cappeln SW 3,87 €/m³ 3,12 €/m³ -0,75 €/m³
Damme SW 2,40 €/m³ 2,40 €/m³ ±0,00 €/m³
Damme NW 0,64 €/m² 0,64 €/m² ±0,00 €/m²
Dinklage SW 2,59 €/m³ 2,59 €/m³ ±0,00 €/m³
Dinklage NW 0,39 €/m² 0,39 €/m² ±0,00 €/m²
Dornum SW 5,66 €/m³ 5,92 €/m³ +0,26 €/m³
Elsfleth SW 2,97 €/m³ 3,54 €/m³ +0,57 €/m³
Elsfleth NW 0,79 €/m² 0,79 €/m² ±0,00 €/m²
Esens SW 3,37 €/m³ 2,88 €/m³ -0,49 €/m³
Essen SW 2,05 €/m³ 2,38 €/m³ +0,33 €/m³
Ganderkesee SW 2,05 €/m³ 2,22 €/m³ +0,17 €/m³
Großheide SW 6,88 €/m³ 6,95 €/m³ +0,07 €/m³
Hagen im Bremischen SW 6,21 €/m³ 6,37 €/m³ +0,16 €/m³
Hatten SW 3,37 €/m³ 3,55 €/m³ +0,18 €/m³
Hinte SW 4,38 €/m³ 4,50 €/m³ +0,12 €/m³
Holdorf SW 2,54 €/m³ 2,25 €/m³ -0,29 €/m³
Holdorf NW 0,80 €/m² 0,86 €/m² +0,06 €/m²
Hude SW 2,78 €/m³ 2,78 €/m³ ±0,00 €/m³
Ihlow SW 2,81 €/m³ 2,89 €/m³ +0,08 €/m³
Jade SW 3,37 €/m³ 5,11 €/m³ +1,74 €/m³
Lastrup SW 3,37 €/m³ 3,37 €/m³ ±0,00 €/m³
Lemwerder SW 2,90 €/m³ 3,96 €/m³ +1,06 €/m³
Lindern SW 2,60 €/m³ 4,03 €/m³ +1,43 €/m³
Lohne SW 2,35 €/m³ 2,61 €/m³ +0,26 €/m³
Lohne NW 0,70 €/m² 0,70 €/m² ±0,00 €/m²
Molbergen SW 2,56 €/m³ 2,73 €/m³ +0,17 €/m³
Oldenburg SW 1,71 €/m³ 2,36 €/m³ +0,65 €/m³
Oldenburg NW 0,58 €/m² 0,70 €/m² +0,12 €/m²
Ovelgönne SW 3,90 €/m³ 4,58 €/m³ +0,68 €/m³
Saterland SW 2,69 €/m³ 2,50 €/m³ -0,19 €/m³
Spiekeroog SW 4,01 €/m³ 3,94 €/m³ -0,07 €/m³
Stadland SW 5,39 €/m³ 6,60 €/m³ +1,21 €/m³
Südbrookmerland SW 2,98 €/m³ 3,31 €/m³ +0,33 €/m³
Thülsfelder Talsperre SW 4,18 €/m³ 4,18 €/m³ ±0,00 €/m³
Twistringen SW 3,65 €/m³ 3,65 €/m³ ±0,00 €/m³
Twistringen NW 0,56 €/m² 0,66 €/m² +0,10 €/m²
Varel SW 1,77 €/m³ 2,79 €/m³ +1,02 €/m³
Wangerland SW 4,57 €/m³ 3,64 €/m³ -0,93 €/m³
Wangerland NW 0,62 €/m² 0,54 €/m² -0,08 €/m²

SW = Schmutzwasser
NW = Niederschlagswasser

Wann lohnt sich ein Gartenzähler?

Mit dem Gartenzähler, auch Absetzzähler genannt, wird die Wassermenge ermittelt, für die kein Abwasserentgelt berechnet wird. Weitere Informationen zum Thema und einen Rentabilitätsrechner finden Sie hier.

Online-Formulare

Alle Online Formulare in einer Übersicht. Finden Sie direkt die Funktionalität, nach der Sie suchen: Selbstablesen des Wasserzählers, Bankeinzug für Ihre Wasserrechnung 

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Standrohrvermietung

Ein Standrohr wird häufig zu Veranstaltungen und für Baustellen, bei denen viel Wasser benötigt wird, angemietet. Hier bekommen Sie die dafür nötigen Informationen. 

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Weitere Informationen zu:

- Abrechnung Ihres Trink- und Abwassers

- An- oder Ummelden eines Trink-/Abwasseranschlusses

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