Abwasserentsorgung in ländlichen Gebieten
Überall dort, wo der Anschluss an das zentrale Abwasserkanalnetz nicht möglich ist, müssen Grundstückseigentümer ihre anfallenden Abwässer über Kleinkläranlagen reinigen.
Was früher jedoch einfach aufs Feld gebracht wurde, bedarf heute einer sorgfältigen Behandlung nach Kriterien des Gewässerschutzes.
Zugelassene, gängige Abwasserreinigungsverfahren sind z. B.
- Pflanzenkläranlagen
- Tropfkörperanlagen
- Festbettanlagen
- SBR- bzw. Belebungsanlage
Dezentrale Entsorgung
Der OOWV ist in mehr als 30 Kommunen für die fachgerechte Entsorgung anfallender Inhalte aus Kleinkläranlagen zuständig. Auch in Zukunft wird die dezentrale Entsorgung als notwendige Alternative zur zentralen Entsorgung von Bedeutung sein. Die Kleinkläranlagensatzungen der jeweiligen Kommunen sind hier abrufbar.