Entgeltregelung für die dezentrale Entsorgung
In Kraft bis 31. Dezember 2022
Anlage zu den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für die Abwasserbeseitigung
Der OOWV erhebt Entgelte für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (dezentrale Entsorgung) gemäß § 15 der AEB.
Das Entgelt beträgt für die Abwasserbeseitigung:
1. Grundpreis pro Abfuhr 56,00 EUR
2. aus abflusslosen Sammelgruben je m3 entnommenen Abwassers / Fäkalschlamms 9,00 EUR
3. aus Kleinkläranlagen je m3 entnommenen Abwassers / Fäkalschlamms 26,00 EUR
4. Für jede vergebliche Anfahrt der Entsorgungsfahrzeuge wird ein Entgelt erhoben in Höhe von 56,00 EUR
5. Zahlungsverzug des Kunden
Die Mahnkosten je Vorgang betragen 2,56 EUR.
Diese Anlage tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.
Der OOWV ist jederzeit berechtigt, Änderungen vorzunehmen.