Entgeltregelung für die dezentrale Entsorgung

In Kraft bis 31. Dezember 2022

 

Anlage zu den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für die Abwasserbeseitigung

Der OOWV erhebt Entgelte für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (dezentrale Entsorgung) gemäß § 15 der AEB.

Das Entgelt beträgt für die Abwasserbeseitigung:

1. Grundpreis pro Abfuhr 56,00 EUR

2. aus abflusslosen Sammelgruben  je m3 entnommenen Abwassers / Fäkalschlamms  9,00 EUR

3. aus Kleinkläranlagen je m3 entnommenen Abwassers / Fäkalschlamms  26,00 EUR

4. Für jede vergebliche Anfahrt der Entsorgungsfahrzeuge wird ein Entgelt erhoben in Höhe von 56,00 EUR

5. Zahlungsverzug des Kunden
Die Mahnkosten je Vorgang betragen 2,56 EUR.

Diese Anlage tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.
Der OOWV ist jederzeit berechtigt, Änderungen vorzunehmen.

Online-Formulare

Alle Online Formulare in einer Übersicht. Finden Sie direkt die Funktionalität, nach der Sie suchen: Selbstablesen des Wasserzählers, Bankeinzug für Ihre Wasserrechnung 

Öffnet internen Link im aktuellen FensterFormularcenter

Standrohrvermietung

Ein Standrohr wird häufig zu Veranstaltungen und für Baustellen, bei denen viel Wasser benötigt wird, angemietet. Hier bekommen Sie die dafür nötigen Informationen. 

Öffnet internen Link im aktuellen FensterStandrohr

Weitere Informationen zu:

- Abrechnung Ihres Trink- und Abwassers

- An- oder Ummelden eines Trink-/Abwasseranschlusses

erhalten Sie hier: Öffnet internen Link im aktuellen FensterRechnung