Die Wasserrahmenrichtlinie

Flüsse, Seen und das Grundwasser werden vielfältig wirtschaftlich genutzt, das hat Einfluss auf die Gewässerqualität. Vor diesem Hintergrund hat die EU im Dezember 2000 die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – verabschiedet.

Ziele der WRRL

Hauptziele der WRRL sind zum einen der Schutz und die Verbesserung der aquatischen Umwelt, zum anderen die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen und gerechten Wassernutzung. Diese Ziele sollen schrittweise bis 2015 erreicht werden. Bezugsebene sind die Einzugsgebiete der großen Flüsse – in Niedersachsen sind dies die Ems, die Weser, die Elbe und die Vechte als Nebenfluss des Rheins.

Internationale Zusammenarbeit

Seit Einführung der WRRL und seit der Erweiterung der EU gewinnt die internationale Zusammenarbeit immer mehr an Bedeutung. Der OOWV beteiligt sich intensiv an der europaweiten Diskussion zur Qualitätskontrolle von Grundwasserschutzmaßnahmen, zur Förderung der Akzeptanz von Maßnahmen in der Fläche und zur Stärkung neuer Impulse für die Öffentlichkeitsarbeit. Insbesondere die Kooperation mit den Akteuren in der Region fördert die Akzeptanz für die Belange der Wasserversorgung. So ist eine erfolgreiche Abstimmung zwischen den Interessen der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und des Naturschutzes möglich. 


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