Verstopfung

Wer ist zuständig? 

Wenn eine Verstopfung im bzw. ab dem Übergabeschacht aufgetreten ist, benachrichtigen Sie bitte die für Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterzuständige Betriebsstelle. Nur Mitarbeiter des OOWV dürfen die Arbeiten an diesen Abschnitten der Kanalisation vornehmen. Gibt es auf Ihrem Grundstück keinen Übergabeschacht, ist der OOWV ab der Grundstücksgrenze zuständig. 

Tritt eine Verstopfung zwischen Haus und Übergabeschacht auf oder hat eindeutig der Kunde die Verstopfung verursacht, muss er die Rechnung für die Beseitigung tragen. In diesem Fall müssen Sie die Reinigung auch selbst veranlassen bzw. in Auftrag geben.

Ansprechpartner

Öffnet internen Link im aktuellen FensterHier finden Sie unsere Ansprechpartner vor Ort.

Meldungen

Öffnet internen Link im aktuellen FensterHier finden Sie aktuelle Mitteilungen, um sicherzustellen, ob gerade Rohrspülungen o.ä. in Ihrem Gebiet durchgeführt werden.

Planauskunft

Sie benötigen einen Plan mit den im Erdreich verlegten Wasserleitungen?
Dann richten Sie Ihre Anfrage bitte mit der Angabe Ihres Namens, der Telefonnummer, der Adresse und genauen Angabe des Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück) an planauskunft@remove-this.oowv.de.
Wenn vorhanden, schicken Sie uns einen Lageplan mit entsprechender Markierung des Grundstückes.